Die Sprachschach-Redaktion erreichte folgende Frage:
Heute habe ich Euren tollen Blog entdeckt und musste gleich ein wenig herumstöbern, war spannend.
Mir ist dabei eine Frage eingefallen. Für die Lösung eines Rätsels sind Rechtschreibfehler zu finden.
Unter anderem steht in dem Text: „Tim und Struppi Geschichte“. Ist diese Schreibweise eigentlich korrekt oder sollte man Bindestriche setzen?
Liebe Hilde,
vielen Dank für Ihr Lob und natürlich die Frage, die durchaus ihre Berechtigung hat. Während es bei vielen Zusammensetzungen klar ist, ob ein Komma gesetzt werden muss oder nicht, scheint es hier aufgrund des Eigennamens ein wenig diffiziler. Setzt man einen Bindestrich zwischen Eigennamen?
Bei vielen Verbindungen mit Eigennamen ist es klar, ob ein Bindestrich gesetzt werden muss oder nicht:
1. Ein Bindestrich wird gesetzt bei Zusammensetzungen, deren erster Bestandteil ein Eigenname ist oder die sich aus zwei Eigennamen zusammensetzen (§ 46). Vorsicht: Die standesamtliche Schreibung kann sich davon unterscheiden.
a) Herr Müller-Lüdenscheid
b) Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt; bei einer Ableitung bleibt der Bindestrich erhalten (§ 48): baden-württembergisch
Nie mit Bindestrich geschrieben werden Verbindungen mit Sankt und Bad, Verbindungen aus Substantiv + Eigennamen, Adjektiv + Eigennamen und zwei Eigennamen:
c) Sankt Petersburg
d) Bad Kohlgrub
e) Nordkorea, Markt Dießen
f) Neu Seehagen, Neubrandenburg
g) Grindelwald Grund, Rostock Lütten Klein
2. Zusammensetzungen, die aus einem Personennamen bestehen, der nun jedoch als Gattungsbezeichnung gebraucht wird, werden zusammengeschrieben (§ 47):
h) Ratschkathl, Heulsuse, Meckerfritze, Gänseliesel
3. Besteht der zweite Teil einer Ableitung aus einem Eigennamen, so bleibt der Bindestrich (§ 48); bei Ableitungen aus mehreren Eigennamen, Titeln + Eigennamen und mehrteilige Eigennamen setzt man einen Bindestrich (§ 49):
i) baden-württembergisch
j) sankt-gallische Frömmigkeit
k) die kant-laplacesche Theorie/Kant-Laplace’sche Theorie
Bei Ableitungen mit -er muss kein Bindestrich gesetzt werden:
l) die New-Yorker/New Yorker
4. Ein Bindestrich kann gesetzt werden bei Zusammensetzungen, dessen erster Bestandteil ein Eigenname ist und vom Schreiber besonders hervorgehoben werden möchte; außerdem kann ein Bindestrich stehen, wenn der zweite Bestandteil aus einer Zusammensetzung besteht (Zusammensetzung: Eigenname + Zusammensetzung), siehe § 51:
m) Goethe-Ausgabe
n) Helsinki-Nachfolgekonferenz
5. Ob ein Bindestrich gesetzt wird, ist freigestellt, wenn ein geografischer Eigenname von einem darauffolgendem Substantiv näher bestimmt wird (§ 52):
o) München Ost/München-Ost
Doch wie ist es bei dem von Ihnen genannten Beispiel? Der Duden lässt uns hier im Unklaren. Es lohnt sich daher ein weiterer Blick in die amtlichen Rechtschreibregeln. Paragraph 50 besagt:
Man setzt einen Bindestrich zwischen allen Bestandteilen mehrteiliger Zusammensetzungen, deren erste Bestandteile aus Eigennamen bestehen.
Beispiele:
Thomas-Mann-Biographie
Vincent-van-Gogh-Ausstellung
Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Preis
Dementsprechend müssen Sie also schreiben: Tim-und-Struppi-Geschichte. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Tim-und-Struppi-Frage hiermit beantworten.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Bindestrich-Regeln (mit Cheatsheet zum Downloaden und Ausdrucken)!
Bild: Gratisography.com
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