Die Sprachschach-Leserin Nicole fragt:
Wie nutze ich die Kommaregel, wenn ich schreibe:
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, den 11. November (,) um 15.00 Uhr.
Liebe Nicole,
diese Frage quält bestimmt nicht nur Sie! Und warum ist man sich nie sicher? Weil das Web 2.0 voll von kontroversen Aussagen ist. Auch der Duden macht mit! Und: Sie haben sich ein besonders kniffliges Beispiel ausgesucht.
Wenn nach einem Wochentag eine Datumsangabe folgt und der Satz noch nicht zu Ende ist, setzt man gewöhnlich vor und nach der Datumsangabe ein Komma. Bei der Datumsangabe handelt es sich um einen Beisatz (Apposition). Das schließende Komma kann jedoch auch weggelassen werden:
Zum Kinoabend treffen wir uns Montag, den 11. November[,] vor dem Ticketschalter.
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, den 11. November[,] vor dem Ticketschalter.
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, dem 11. November[,] vor dem Ticketschalter.
Aber:
Zum Kinoabend treffen wir uns am 11. November vor dem Ticketschalter.
Klaus Mackowiak, Autor von ‚Die 101 häufigsten Fehler im Deutschen: und wie man sie vermeidet‘, rät in folgendem Fall von Kommasetzung ab: „Bei zweigliedrigen Zeitangaben, bei denen einem Wochentag im Dativ ein Datum im Akkusativ angeschlossen wird, setzt man besser kein Komma hinter das Datum, falsch wäre es aber nicht: Die Zahlung sollte bis zum Dienstag, den 13. Juli[,] auf unserem Konto eingegangen sein“ (2008, S. 36).
Wie verhält es sich nun aber mit einer Zeitangabe wie in Ihrem Beispiel? Laut Duden ist das Komma vor der Uhrzeitangabe fakultativ (Beispiel 2), laut amtlicher Regelung muss jedoch ein Komma gesetzt werden zwischen den einzelnen Teilangaben und somit auch vor der Uhrzeitangabe. Nach der Zeitangabe ist das Komma fakultativ (§77.3):
Zum Kinoabend treffen wir uns Montag, den 11. November, um 15.00 Uhr [,] vor dem Ticketschalter.
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, dem 11. November, um 15.00 Uhr.
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, den 11. November, um 15.00 Uhr.
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, den 11. November, 15.00 Uhr.
Wenn jedoch bei einer zweigliedrigen Aneinanderreihung die Angaben jeweils mit Präposition eingeleitet werden, steht kein Komma:
Zum Kinoabend treffen wir uns am 11. November um 15.00 Uhr.
Aber:
Nächsten Montag, 15 Uhr[,] treffen wir uns zum Kinoabend.
Exkurs (darf gern übersprungen werden):
An anderer Stelle beschreibt der Duden die Kommasetzung vor der Zeitangabe genauer, wenn sie nach einer Datumsangabe mit der Präposition am folgen würde: „In Einladungsschreiben wird das Datum oft dreigliedrig angegeben. Auch hier können Sie zwischen verschiedenen Varianten wählen. Die Trauung findet am Freitag, dem 19. Mai 2006, um 14 Uhr[,] statt.“ [sic!] Das erste und das zweite Komma müssen in diesem Fall gesetzt werden, das schließende Komma ist freigestellt. Anders bei der Datumsangabe mit den: Wir laden Sie zu unserem Polterabend am Donnerstag, den 18. Mai[,] um 19 Uhr ein. Verpflichtend ist hier nur das erste Komma“. Warum der Duden darauf kommt? Nun ja, eine Apposition steht in der Regel im gleichen Kasus wie das Bezugselement. Womöglich heißt es deswegen beim Duden, es handele sich bei den 18. Mai nicht um eine Apposition, sondern um eine selbstständige Zeitangabe im Akkusativ, wie ja auch die Tageszeit (hier: Donnerstag) bereits eine selbstständige Zeitangabe im Akkusativ sei. Und da dieser keine Präposition vorangehe, sei somit eine Aufzählung aus den Gliedern Donnerstag und den 18. Mai vorhanden. Die Glieder einer Aufzählung sind durch Komma abzutrennen, nach der Aufzählung folgt jedoch kein Komma. Somit muss vor der Zeitangabe um 19 Uhr kein Komma stehen (diese Zeitangabe beinhaltet ja eine Präposition). Diese Regel ist jedoch somit schon streitbar, wenn man bedenkt, dass eine Apposition nicht zwangsläufig im gleichen Kasus wie das Bezugswort stehen muss. Dennoch mag sie ihre Rechtfertigung haben. Merken Sie sich diese Begründung für einen etwaigen Schlagabtausch mit Kollegen/-innen, aber halten Sie sich lieber an folgende.
Lösung:
Klaus Mackowiak bringt es auf den Punkt: „Bei dreigliedrigen Zeitangaben aus Wochentag, Datum und Uhrzeit steht vor der Uhrzeit auch dann ein Komma, wenn sie mit einer Präposition auftritt. Das Komma nach der Uhrzeit ist freigestellt: Am Mittwoch, dem 23.10.1929, um 10.00 Uhr [,] ahnten noch nicht alle Börsianer Böses. Am Donnerstag, den 24.10.1929, um 9.30 Uhr [,] schwante wenigen einiges“ (2008, S. 36). Doch wie gesagt, der Duden erlaubt bei wechselndem Kasus in Verbindung mit Datumsangaben, die mit am eingeleitet werden, vor der Uhrzeit auf das Komma zu verzichten: Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, den 11. November[,] um 15.00 Uhr. Behalten Sie das im Hinterkopf und verwenden Sie möglichst gleichen Kasus: Das ist stilistisch „besser“ und Sie können definitiv nichts falsch machen:
Zum Kinoabend treffen wir uns am Montag, dem 11. November, um 15.00 Uhr.
Nun aber meine abschließende Frage, liebe Nicole: Wieso treffen Sie sich zum Kinoabend schon um 15 Uhr? 😉
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Bild: Gratisography.com
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