Sprachschach-Leser Carsten fragt: „Warum heißt es ‚Eins zu eins‘ und nicht ‚Eins zu Eins‘?“
Lieber Carsten,
vielen Dank für Ihre berechtigte Frage. Sie beziehen sich mit der Frage auf den Artikel Dankeschön oder danke schön? Dort wird die Phrase eins zu eins folgendermaßen geschrieben:
Und natürlich freue ich mich über jedes Bitteschön. Wie es sich damit verhält? Eins zu eins wie bei Danke ;-)!
Die Großschreibung hat jedoch damit zu tun, dass in diesem Beispiel die Phrase eins zu eins am Satzanfang steht und von daher großgeschrieben werden muss (§ 54). Verwenden Sie sie jedoch nicht am Satzanfang, so schreibt man sie klein:
Damit verhält es sich eins zu eins wie bei Danke.
Warum das so ist? Zahlwörter werden prinzipiell kleingeschrieben, außer sie werden als Nomen verwendet. Hier können Sie jedoch nach der Phrase mit Wie? fragen. Sie denken sich nun vielleicht, dass doch die Präposition zu eine Substantivierung auslösen sollte und es daher *eins zu Eins heißen müsste. Kardinalzahlen (Grundzahlen), die kleiner als eine Million sind, werden jedoch auch dann in der Regel kleingeschrieben, wenn sie formal wie ein Nomen daherkommen (§ 58.6).
Wir sind an die dreißig.
Warum braucht man drei, um eine Glühbirne auszuwechseln?
Rufe mich heute um fünf an.
Erst mit achtzehn ist man volljährig.
Ausnahmen bilden die Kardinalzahlen hundert und tausend. Wenn sie eine unbestimmte Menge beschreiben, dann können sie auch großgeschrieben werden (§ 55.5).
Ich habe schon hunderte/Hunderte von Seiten gewälzt.
Vorsicht: Auch substantivierte Kardinalzahlen, die Ziffern bezeichnen, werden großgeschrieben (§ 57.4).
Ich setze alles auf die Fünf.
Mit einer Sechs fällst du durch.
Jetzt musst du aber eine Eins würfeln.
Warum heißt es dann aber Eins-zu-eins-Umsetzung und nicht *eins-zu-eins-Umsetzung?
Besteht das erste Glied eines zusammengesetzten Nomens aus der Phrase eins zu eins, so schreibt man die erste eins groß, die zweite klein:
Eins-zu-eins-Umsetzung
Eins-zu-eins-Unterschrift
Das entspricht den Regeln der Groß- und Kleinschreibung, da auch Zusammensetzungen aus nichtsubstantivischen Wörtern, wenn sie zu Beginn stehen, großgeschrieben werden – sofern das Gesamtwort substantivischen Charakter hat (§ 55(1)). Die Großschreibung hängt also davon ab, dass Nomen immer großgeschrieben werden müssen.
Trimm-dich-Pfad
Du-kannst-mich-mal-Einstellung
Ad-hoc-Entscheidung
Haben Sie weitere Fragen dazu? Oder leuchtet Ihnen eine bestimmte Schreibweise nicht ein? Schreiben Sie mir!
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