Angaben gemäß § 5 TMG:
K. Asam
Bernabeistraße 1
80639 München
Kontakt:
E-Mail: | info@sprachschach.de |
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
K. Asam
Bernabeistraße 1
80639 München
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
www.gratisography.com
Ivan Slezak
Quelle: http://www.e-recht24.de
Diese auf den ersten Blick etwas hyperaktiv und überspitzt wirkende Szenerie deckt sich bei näherem Betrachten der gesamten Videopalette der Band nur mit dem gängigen Image der Mädchen.
Meine Frage: Muss ich im ersten Satzteil Kommata setzen? Wenn man den Satz umstellt, hätte man ja eine Partizipgruppe…. Deshalb dachte ich, ob ggf. nach diese und nach wirkende ein Komma stehen müsste.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Wenn ich schon einmal dabei bin, habe ich gleich noch eine Frage:
…. schüren stetig die Vorfreude auf das bald auf iTunes verfügbare Album.
Könnte/sollte man nach „das“ und „verfügbare“ ein Komma setzen?
Auch hier ganz fein ohne Komma!
Nein, der Satz ist ganz fein ohne Kommas!