Folgende Frage erreichte uns (Titel der Diplomarbeit geändert):
Hallo liebe Sprachexperten,
habe eine „Kommafrage“ zu folgender Überschrift einer Diplomarbeit:
Arbeiten und Lernen an bayerischen Gymnasien – eine theoretische Abhandlung verbunden mit einer empirischen Studie an Münchner Gymnasien
Muss/darf vor dem Wort „verbunden“ ein Komma stehen? Evtl. auch mit Begründung.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Lieber F.,
Regel § 77 besagt über das Komma bei Partizipgruppen am Satzende:
„Zusätze oder Nachträge grenzt man mit Komma ab; sind sie eingeschoben, so schließt man sie mit paarigem Komma ein.“
Das gilt auch bei nachgetragenen Partizipgruppen am Ende des Ganzsatzes [§ 77(7)].
Allerdings besagt § 78:
„Oft liegt es im Ermessen des Schreibenden, ob er etwas mit Komma als Zusatz oder Nachtrag kennzeichnen will oder nicht.“
Dies betrifft u. a. Partizipgruppen [§ 78(3)].
Sie haben also die Wahl, ob Sie die Partizipgruppe als Nachtrag kennzeichnen (dann mit Komma) oder nicht (dann ohne Komma). Nachträge erkennt man daran, dass sie beim Sprechen durch eine deutliche Pause vom Rest des Satzes abgetrennt sind:
Arbeiten und Lernen an bayerischen Gymnasien – eine theoretische Abhandlung, [PAUSE] verbunden mit einer empirischen Studie an Münchner Gymnasien
Arbeiten und Lernen an bayerischen Gymnasien – eine theoretische Abhandlung [OHNE PAUSE] verbunden mit einer empirischen Studie an Münchner Gymnasien
P.S.: Verwenden Sie außerdem einen Halbgeviertstrich/Gedankenstrich statt eines Bindestrichs (– statt -).
Weitere Hilfestellungen finden Sie hier:
Bindestrich zwischen Eigennamen
Komma bei Datumsangaben und Uhrzeit
Bild: Jeff Sheldon/Unsplash.com
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